Als in Rheinland-Pfalz mit der ersten Kommunal- und Verwaltungsreform begonnen wurde, hieß der Ministerpräsident Peter Altmeier, und Heintje wurde entdeckt. Es waren die späten 1960er Jahre: Der Fernsehstar war Lassie – im Schwarz-Weiß-Fernsehen, Farbfernseher gab’s noch nicht. Was damals beschlossen wurde, gilt im Wesentlichen bis heute. Es hatte sich bewährt. Aber die Veränderungen in der Gesellschaft, die technologischen Neuerungen erfordern jetzt eine Reform. Auch diese Reform soll für lange Zeit Bestand haben.
Überschaubare Größenverhältnisse, besondere Bürgernähe und der Respekt vor gewachsenen Strukturen sind besondere Markenzeichen von Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung will und wird das erhalten und gleichzeitig das Bewährte fit machen für die nächsten Jahrzehnte.
Die Städte und Gemeinden sind die wichtigsten Träger der allgemeinen Verwaltung. Sie brauchen Rahmenbedingungen, in denen sich kommunale Selbstverwaltung weiterhin kraftvoll und bürgernah entfalten kann. Eine angemessene und flächendeckende Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur – wie Kitas, Schulen, Verwaltungen, Schwimmbäder und Sporthallen – setzt leistungsfähige Kommunalstrukturen voraus. In manchen Bereichen wird der Anpassungs- und Optimierungsbedarf bereits erkennbar. Auch die rasante technologische Entwicklung erfordert eine Neubewertung der Organisationsprinzipien. Hinzu kommt die Entwicklung im Altersaufbau der Gesellschaft und die Abnahme der Einwohnerzahlen, die in den verschiedenen Landesteilen sehr unterschiedlich verlaufen wird. Vor diesem Hintergrund wären die Rahmenbedingungen für die kommunale Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz erheblich gefährdet, wenn die kommunalen Gebietsstrukturen auf Dauer unverändert blieben.
Der jetzige kommunale Verwaltungsaufbau mit den Ebenen der Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, verbandsfreien Städte und Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden hat sich grundsätzlich bewährt. Gerade das Modell der Verbandsgemeinden mit der Bewahrung der rechtlichen Eigenständigkeit der Ortsgemeinden hat das bürgerschaftliche Engagement und das Miteinander unterstützt und gestärkt.
Die Kommunal- und Verwaltungsreform soll im Wesentlichen drei Bereiche umfassen:
- Die Optimierung der Zuständigkeiten für öffentliche Aufgaben, also: Welche Verwaltung ist wofür zuständig?
- Die Optimierung von Verfahrensabläufen, also: Wie kann die Verwaltung noch bürgernäher und gleichzeitig kostengünstiger werden?
- Die Optimierung der kommunalen Gebietsstrukturen, also die Angleichung von Verbandsgemeinde- und gegebenenfalls Kreisgrößen an ihre neuen Aufgaben und die Herausforderungen der Zukunft.


